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Leistungen & Referenzen

Teilung von Grundstücken

Grundstücksteilungen auf Realisierbarkeit prüfen.

Gemäß § 19 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Teilung eines Grundstücks grundsätzlich möglich.

Dabei dürfen jedoch keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bauplanungsrechts, wie etwa einem Bebauungsplan der Gemeinde, widersprechen. Ebenso darf das geltende Bauordnungsrecht nicht verletzt werden, weshalb ein Nachweis der bauordnungsrechtlichen Unbedenklichkeit durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist.

Vor der Antragstellung wird die Realisierbarkeit der Teilung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur geprüft, der eine gemeinsame, zielgerichtete Lösung erarbeitet.

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Ablauf einer Grundstücksteilung

In 3 Schritten zur erfolgreichen Teilung.

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1. Vorbereitung

Bei einer Grundstücksteilung ist es vorab wichtig zu klären, wo die neuen einzelnen Flurstücksparzellen gebildet werden sollen.

Bei bereits bebauten Grundstücksgrenzen sind wichtige Kenngrößen wie Abstandsflächenregelungen, Zufahrtsbestimmungen sowie auch brandschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei den neu geplanten Grundstücksgrenzen nicht auf das gegenwärtige Baurecht zu verstoßen, um Missverhältnisse im späteren Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

2. Ortstermin

Vor Beginn der eigentlichen Teilungsvermessung werden der Grundstückseigentümer sowie die Grundstücksnachbarn schriftlich über die Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten und das Zutrittsrecht gemäß § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) informiert.

Im anschließenden örtlichen Messtermin werden die ursprünglichen Grenzen des Areals überprüft und mit den Angaben im Liegenschaftskataster abgeglichen. Nach Überprüfung der Messergebnisse werden die neuen Grenzpunkte vor Ort markiert.

3. Nachbereitung

Die Vermessungsergebnisse werden im Innendienst zu einer Grenzniederschrift aufbereitet, und alle Betroffenen werden schriftlich über das vorläufige Ergebnis informiert.

Sobald die neue Grenze von allen anerkannt ist, werden die Ergebnisse schriftlich bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe der Vermessungsergebnisse werden die Vermessungsunterlagen an die zuständige katasterführende Stelle zur Übernahme weitergeleitet.

Nach der Bekanntgabe der Fortführungsmitteilung der katasterführenden Stelle und dem Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Teilungsgenehmigung kann die Grundstücksteilung im Grundbuch vorgenommen werden.

 

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