Informationen
Ich möchte bauen. Was kommt auf mich zu?
Der Bauprozess lässt sich in vier wesentliche Phasen untergliedern. Unser Team unterstützt Sie kompetent in allen Phasen – von der ersten Planung bis hin zur finalen Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Planungsphase


Genehmigungsphase

Bauphase

Bauabnahme und Übergabe
Bevor es mit dem Bau losgeht, müssen in der Planungsphase die erst die Rahmenbedingungen wie die Gestaltung, das Grundstück sowie auch die Finanzierung festgelegt werden. Ein Baupartner (z.B. Architekt) kann sie bei dieser Phase sowie auch in den darauffolgenden Phasen im Hausbau unterstützen.
In der Genehmigungsphase wird das Bauvorhaben mit den Behörden abgestimmt und bei erfolgter Genehmigung ein Leistungsverzeichnis für die Bauausführung erstellt.
In der Bauphase fallen sehr viele Gewerke aufeinander auf. Die anfallenden Arbeiten wie Erdbau, Rohbau sowie auch der Innenausbau müssen gut aufeinander abgestimmt werden.
Die Bauabnahme gilt als offizieller Abschluss des Bauvorhabens. Bei einer gemeinsamen Schlussbegehung wird überprüft, ob alle Leistungen der vertraglichen Vereinbarung entsprechen.
In welchen Bauphasen kommt der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur zum Einsatz?
Ein Bauprojekt stellt eine komplexe Aufgabe dar, bei der der Bauherr in den verschiedenen Phasen gezielte Unterstützung benötigt, um die festgelegten Ziele fristgerecht und gemäß den Planvorgaben zu erreichen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt dabei eine zentrale Rolle an der Schnittstelle zwischen Bauherr und ausführender Firma ein. Er berät an den relevanten Stellen, stimmt die Ergebnisse mit dem Architekten ab und überträgt die Planungsparameter präzise auf die Örtlichkeit. Die langjährige Erfahrung unseres Büros bildet den Schlüssel für eine effiziente Projektentwicklung. Wir stehen Ihnen jederzeit mit kompetenter Beratung bei allen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben zur Seite.
Was tun wir:
- Bestandsplan des Grundstück
- Liegenschaftsplan für den Bauantrag inklusive Projektantrag
- Beratende Rolle im Genehmigungsverfahren
- Örtliche Messarbeiten
o Grobabsteckung > örtliche Orientierungsgrundlage für den Erdbauer
o Feinabsteckung > Übertragung der genauen Gebäudeeckpunkte oder -achsen in die Örtlichkeit
o Gebäudeeinmessung > amtlicher Nachweis in der Liegenschaftskarte nach der Fertigstellung des Bauvorhabens
o Grenzanzeige > örtliche Orientierungsgrundlage bei der Erstellung der Außenanlagen - Optional: Absteckungsbescheinigung auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde
- Optional: Einmessungsbescheinigung auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde
Gern schnüren wir für Sie ein individuelles Bauherrenpaket und begleiten Sie während der gesamten Bauphase. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure?
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind freiberuflich tätige Vermessungsingenieure, die sowohl privatrechtlich als auch öffentliche Funktionen wahrnehmen können. Ähnlich wie Vermessungs- und Katasterbehörden haben ÖbVI die Befugnis, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen, Beurkundungen im Bereich von Grund und Boden vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen. Die öffentliche Bestellung garantiert dem Kunden eine objektive Beratung bei der Lösung grundstücksrelevanter Fragestellungen. ÖbVI unterliegen der staatlichen Aufsicht und führen, wie Notare, das Landessiegel. Sie sind berechtigt, Verwaltungsakte sowie Kostenbescheide zu erlassen.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure unterliegen strengen Berufspflichten, wie der Unparteilichkeit und Verschwiegenheit. Ihre Berufsausübung wird durch eine Aufsichtsbehörde überwacht.
Neben hoheitlichen Vermessungen erledigen sie auch technische Vermessungen aller Schwierigkeitsgrade, unterstützt von qualifizierten Ingenieuren und Technikern.
Was kostet eine Vermessung?
Die Kosten für eine Vermessung lassen sich zwischen hoheitlichen Messungen und Ingenieursvermessungen unterscheiden.
Alle hoheitlichen Leistungen wie z.B. Gebäudeeinmessungen oder Teilungsvermessung werden von allen Vermessungsstellen landesweit einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen im Bereich Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in der derzeit gültigen Fassung berechnet.
Folgende Parameter spielen dabei eine wichtige Rolle:
- Bodenrichtwerte (Bodenpreisübersicht - Bodenrichtwerte online recherchieren | Bodenmanagement Geoinformation (hessen.de))
- Rohbaukosten pro m³ umbauten Raum (StAnz-Hessen-Ausgabe-2022-48.pdf)
- Vermessungsfläche
In der Verwaltungskostenordnung gelten Staffelgebühren. Die Gebühren für die Vermessungsleistungen sind in der Vorschrift VwKostO-MWEVW unter der Nr. 711 zu festgelegt.
Kosten für Gebäudeeinmessungen
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Vermessungsgebühren sind die durchschnittlichen Rohbaukosten des Gebäudes. Die Kosten für einen m³ umbauten Raum werden jährlich im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht. Der Zeitaufwand für die Vermessung spielt hierbei keine Rolle.
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus hat eine Größe von 10 m x 8 m und eine Höhe von 9 m. Damit ergibt sich für den umbauten Raum eine Gesamtsumme von 720 m³.
Dieser Wert wird mit den durchschnittlichen Rohbaukosten für Einfamilienhäuser multipliziert (186,00€/m³).
720m³ x 186,00€/m³ = 133.920 €
Mit der Rohbausumme würde man in der Anlage 2, Staffel C, in der Zeile 4 landen. Daraus ergeben sich Vermessungsgebühren in Höhe von 941,00 € zzgl. MwSt.
Die Übernahmegebühr wird separat von der zuständigen katasterführenden Stelle angefordert und ist steuerfrei. In diesem Fall würde die Gebühr 175,00 € betragen.
Kosten für Teilungsvermessungen
Die Kosten für die Teilungsvermessung werden durch den Wert der Vermessungsfläche (Bodenrichtwert x Grundstücksfläche) und die Anzahl der neu zu festlegenden Grenzpunkte bestimmt.
Die Kosten für andere Vermessungsleistungen hängen vom Umfang der Vermessung ab. Für detaillierte Informationen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.