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Informationen

Ich möchte bauen. Was kommt auf mich zu?

Das Bauen kann man in fünf verschiedene Phasen unterteilen. Bei der Planung bis zur Realisierung des Bauvorhabens kann unser Team in den jeweiligen Phasen unterstützen.

Planungsphase

Planungsphase

Planungsphase

Genehmigungsphase

Planungsphase

Bauphase

Planungsphase

Bauabnahme und Übergabe

Bevor es mit dem Bau losgeht, müssen in der Planungsphase die erst die Rahmenbedingungen wie die Gestaltung, das Grundstück sowie auch die Finanzierung festgelegt werden. Ein Baupartner (z.B. Architekt) kann sie bei dieser Phase sowie auch in den darauffolgenden Phasen im Hausbau unterstützen.

In der Genehmigungsphase wird das Bauvorhaben mit den Behörden abgestimmt und bei erfolgter Genehmigung ein Leistungsverzeichnis für die Bauausführung erstellt.

In der Bauphase fallen sehr viele Gewerke aufeinander auf. Die anfallenden Arbeiten wie Erdbau, Rohbau sowie auch der Innenausbau müssen gut aufeinander abgestimmt werden.

Die Bauabnahme gilt als offizieller Abschluss des Bauvorhabens. Bei einer gemeinsamen Schlussbegehung wird überprüft, ob alle Leistungen der vertraglichen Vereinbarung entsprechen.

In welchen Bauphasen kommt der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur zum Einsatz?

Ein Bauprojekt ist eine komplexe Aufgabe, worin der Bauherr gezielte Unterstützung an den verschiedenen Phasen braucht, um die Ziele plangemäß zu erreichen. Der Vermessungsingenieur sitzt an der Schnittstelle zwischen Bauherr und der ausführenden Firma, beratet an der richtigen Stelle, stimmt die Ergebnisse mit dem Architekten ab und überträgt die Planungsparameter in die Örtlichkeit.
Die jahrelange Erfahrung unseres Büros ist dabei der Schlüssel für eine effiziente Projektentwicklung. Wir unterstützen Sie umgehend bei allen Fragen rund um das Bauvorhaben.

Was tun wir:

  • Bestandsplan vom Grundstück
  • Liegenschaftsplan zum Bauantrag mit Projektantrag
  • Beratende Rolle im Genehmigungsverfahren
  • Örtliche Messarbeiten
    o   Grobabsteckung > örtliche Orientierungsgrundlage für den Erdbauer
    o   Feinabsteckung > Übertragung der genauen Gebäudeeckpunkte oder -achsen in die Örtlichkeit
    o   Gebäudeeinmessung > amtliche Nachweis in der Liegenschaftskarte nach der Fertigstellung des Bauvorhabens
    o   Grenzanzeige > örtliche Orientierungsgrundlage beim Erstellen der Außenanlagen
  • Optional: Absteckungsbescheinigung auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde
  • Optional: Einmessungsbescheinigung auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde

Gerne können wir die Leistungen in einem Bauherrenpaket schnüren und Sie in der gesamten Bauphase mit begleiten. Für nähere Infos können Sie uns gerne kontaktieren.

Was sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure?

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind freiberuflich tätige Vermessungsingenieure, die sowohl privatrechtlich als auch öffentliche Funktionen wahrnehmen können. Die ÖbVi haben wie Vermessungs- und Katasterbehörden die Befugnis, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen, Beurkundungen vom Grund und Boden vorzunehmen, Bescheinigungen auszustellen. Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Kunden eine objektive Beratung bei der Lösung grundstücksrelevanter Probleme. Sie stehen unter Aufsicht des Staates und führen wie die Notare das Landessiegel. Sie können somit Verwaltungsakte sowie auch Kostenbescheide erlassen.

Die ÖbVI unterliegen strikt ihren Berufspflichten, wie Unparteilichkeit und Verschwiegenheit. Die Berufsausübung wird durch eine Aufsichtsbehörde überwacht.

Sie werden von qualifizierten Ingenieuren und Technikern als Mitarbeiter unterstützt und erledigen neben hoheitlichen Vermessungen auch technische Vermessungen aller Schwierigkeitsgrade.

-       Video Karl ist ÖbVI (hier direkt das Video)

Was kostet eine Vermessung?

Die Kosten für eine Vermessung lassen sich zwischen hoheitlichen Messungen und Ingenieursvermessungen unterscheiden.
Alle hoheitlichen Leitungen wie z.B. Gebäudeeinmessungen oder Teilungsvermessung werden von allen Vermessungsstellen landesweit einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen im Bereich Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in der derzeit gültigen Fassung berechnet.

Folgende Parameter spielen dabei eine wichtige Rolle:

  • Bodenrichtwerte (Bodenpreisübersicht - Bodenrichtwerte online recherchieren | Bodenmanagement Geoinformation (hessen.de))
  • Rohbaukosten pro m³ umbauten Raum (StAnz-Hessen-Ausgabe-2022-48.pdf)
  • Vermessungsfläche

In der Verwaltungskostenordnung gelten die Staffelgebühren. Die Gebühren für die Vermessungsleistungen sind in der Vorschrift VwKostO-MWEVW unter der Nr. 711 zu finden.
Kosten Gebäudeeinmessung

Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Vermessungsgebühren sind die durchschnittlichen Rohbaukosten des Gebäudes. Die Kosten für ein m³ umbauten Raum werden jährlich im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht. Damit spielt der Zeitaufwand für die Vermessung überhaupt keine Rolle.

Beispiel:

Ein Einfamilienhaus hat eine Größe von 10 m x 8 m und 9 m Höhe. Damit ergibt sich für den umbauten Raum eine Gesamtsumme von 720 m³.
Dieser Wert wird mit den durchschnittlichen Rohbaukosten für Einfamilienhäuser multipliziert 186,00€/m³.
720m³ x 186,00€/m³ = 133.920 €

Mit der Rohbausumme würde man in der Anlage 2 Staffel C in der Zeile 4 landen. Daraus ergeben sich Vermessungsgebühren in Höhe von 941,00 € + MwSt.

Die Übernahmegebühr wird separat von der zuständigen katasterführenden Stelle angefordert und ist steuerfrei. In dem Fall würde die Gebühr 175,00 € betragen.

Kosten Teilungsvermessung

Die Kosten für die Teilungsvermessung werden durch den Wert der Vermessungsfläche (Bodenrichtwert x Grundstücksfläche) und die Summe der neu zu festlegenden Grenzpunkten bestimmt.

Die Kosten für die anderen Vermessungsleistungen sind von dem Umfang der Vermessung abhängig. Für nähere Infos können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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