Starten Sie WhatsApp!

Scannen Sie einfachen den QR-Code und nehmen Sie Kontakt uns auf.

Leistungen & Referenzen

Hoheitliche Leistungen

07_Teilen.png

Teilung von Grundstücken

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Grundstücksteilungen zur Seite. Wir prüfen, ob das Teilungsvorhaben rechtlich möglich ist und ob es zu Ihrem Vorteil für eine vollumfängliche Nutzung dient.

Gemäß §19 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Teilung eines Grundstücks möglich.

Allerdings dürfen durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bauplanungsrechts z.B. Bebauungsplan der Gemeinde widersprechen.  Des Weiteren darf auch nicht gegen das geltende Bauordnungsrecht verstoßen werden, weshalb die Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis auf die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit benötigt wird.

Deshalb wird ein solcher Antrag vorher durch einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf Realisierbarkeit überprüft und eine gemeinsame zielgerechte Lösung entwickelt.

Der Arbeitsablauf bis zur Teilung im Grundbuch ist an einem verwaltungsverfahren gebunden. Wir setzen wir Ihnen alle notwendigen Schritte (inklusive Messung und Bildung der neuen Grundstücksgrenzen) um und stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

08_Lageplan.png

Liegenschaftsplan zum Bauantrag

Für die Umsetzung des Bauvorhabens muss zunächst ein Bauantrag gestellt werden. Wir fertigen dafür eines der wichtigsten Dokumente für die Antragstellung an.

Damit die Bauaufsichtsbehörde bestimmen kann, ob die Vorstellungen des Bauherrn rechtkonform umgesetzt werden können, wird ein amtlicher Liegenschaftsplan nach § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) benötigt.

Die Daten basieren auf die Daten des Liegenschaftskatasters und sollte deshalb durch einen Sachverständigen für Vermessungswesen (ÖbVI) angefertigt werden, der mit diesen räumlichen Informationen umgehen kann.

Wir prüfen in einem Ortsvergleich die Übereinstimmung des in der Liegenschaftskarte nachgewiesenen Inhaltes mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen. Fehlende Objekte werden von uns vor Ort erfasst und im Liegenschaftsplan ergänzt.

Inhaltlich liefert der Plan damit neben der eigentlichen Flurkarte, die topographischen Informationen über das Grundstück, Informationen über die Grundstücksgrenze, Höheninformationen vom Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, Abstandsflächen, Angabe zu neuen PKW-Stellplätzen sowie auch das neue Bauvorhaben, das in enger Abstimmung mit dem Architekten maßstabsgerecht in den Plan eingetragen wird.

09_Grenz.png

Grenzfeststellung

Die Grundstücksgrenzen sind nicht immer eindeutig erkennbar oder nicht mehr in der Örtlichkeit vorhanden. Wir helfen Ihnen, den tatsächlichen Verlauf der Grenze mithilfe unserer Expertise, alter bestehender Unterlagen und präziser Messtechnik rechtsicher wiederherzustellen.

Durch Grenzabmarkungen wird der rechtliche Besitzstand in der Örtlichkeit beschrieben. Sie dienen zur Sicherung der Eigentumsrechte und dienen zur Wahrung des Grenzfriedens. Wenn diese Abmarkungen fehlen, kann über eine Grenzfeststellung diese Festsetzung wiedergestellt und amtlich bescheinigt werden.

Die Grundstücksgrenzen sind in völlig unterschiedlichen Zeiten und Qualitäten entstanden und benötigt daher grundsätzlich einen Sachverstand eines Experten wie der ÖbVI, der nach Auswertung und Beurteilung aller Unterlagen die Lage des Grenzpunktes Genau ermitteln kann.

Die Grenzfeststellung dient zur rechtsverbindlichen Übertragung von Grenzpunkten in die Örtlichkeit. Dieses Verfahren unterliegt im Gegensatz zur Grenzanzeige einer formellen Vorgehensweise. Das Ergebnis wird durch ein Grenzfeststellung- und abmarkungsbescheid allen Beteiligten rechtsmittelfähig bekanntgegeben.

10_VorOrt.png

Baulandumlegung

Wir schaffen für Sie durch öffentlich-rechtliche Verfahren geeignete Grundstücke in Bezug auf Lage, Form und Größe, damit Sie Ihre Planung umsetzen können.

Text in Arbeit

11_Haus.png

Gebäudeeinmessung

Bei der Fertigstellung von Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Gebäude einmessen zu lassen, um die amtliche Karte auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir übernehmen die Einmessung für Sie und leiten die Ergebnisse an das Katasteramt weiter.

Neben den Aufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bestehen auch Pflichten der Eigentümer zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Zu diesen Pflichten gehört es nach § 16 des Hessischen Vermessung und Geoinformationsgesetzes das Liegenschaftskataster nach Fertigstellung des Bauvorhabens zeitnah zu aktualisieren. Diese Liegenschaftskarten dienen in vielen Bereichen wie Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt oder in den Behörden als Planungsgrundlage für weitere Bauvorhaben.

Wir können für Sie die örtliche Einmessung durchführen. Dabei müssen Sie bei der Gebäudeeinmessung nicht dabei sein, allerdings nur sicherstellen, dass der Vermessungsingenieur freien Zugang zu ihrem Grundstück erhält. Unsere Messergebnisse werden im Anschluss an das zuständige Katasteramt weitergereicht. Sie erhalten von uns einen neuen Auszug der Flurkarte sowie auch ein Kostenbescheid für Ihre Gebäudeeinmessung. Die Vermessungskosten sind nach der hessischen Verwaltungskostenordnung geregelt (siehe hier).

12_Gericht2.png

Bescheinigungen und Gutachten

In Genehmigungsverfahren sowie in Gerichtsverfahren zu Grundstücksangelegenheiten wird die Expertise des ÖbVI benötigt. Wir stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Im Laufe von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben sowie auch Grenzregelungen können von uns folgende Bescheinigungen ausgestellt werden:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Teilungsantrag
  • Absteckungsbescheinigung
  • Einmessungsbescheinigung
  • Grenzbescheinigung (Grenzattest)

Des Weiteren stehen wir neben den privaten Messanagelegenheiten für die Sachverständigentätigkeit zur Verfügung, sobald Grenzstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden.

Unsere Angaben gleichen wir mit den Angaben aus den Liegenschaftskataster ab und erstellen ein Gutachten den wir an das zuständige Gericht weiterleiten.

05_Modelle.png

Weitere Leistungen zum Bauantrag

Wir können Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Bauantrag sowie bei weiteren Anträgen zu Grundstücksangelegenheiten unterstützen.

Bei Anträgen für Grundstücksangelenheiten können meist unterschiedliche Auflagen angefordert werden. Dazu gehören die folgenden Leistungen:

  • Antrag zur Grundstücksvereinigung
  • Antrag zur Grundstücksteilung
  • Abstandsflächenplan
  • Baulasten
  • Abweichungsantrag zum Bebauungsplan
  • GRZ- und GFZ-Ermittlung
  • Mietflächenermittlung

Ingenieurleistungen

01_Grob-Fein-1.png

Grob- und Feinabsteckungen

In der Bauphase des Grundstücks nehmen wir exakte Messungen vor und zeigen den Rohbauern die genaue Position des Bauvorhabens in der Örtlichkeit an.

Nach Erteilung der Baugenehmigung führen wir für Sie eine Grobabsteckung ggf. mit einen Höhenantrag durch und liefern somit den Rohbauern eine örtliche Orientierungsgrundlage für den Aushub der Grube und den anschließenden Start der Bauarbeiten.

Im nächsten Schritt wird über eine Feinabsteckung die genauen Eckpunkte oder Achsen des Bauvorhabens in der Örtlichkeit angezeigt. Nach den Absteckarbeiten können wir auf nach Bedarf eine Absteckbescheinigung nach §75 HBO ausstellen, den Sie auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorlegen können.

10_VorOrt.png

Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenzen sind nicht immer eindeutig erkennbar oder nicht mehr in der Örtlichkeit vorhanden. Wir helfen Ihnen, den tatsächlichen Verlauf der Grenze mithilfe unserer Expertise, alter bestehender Unterlagen und präziser Messtechnik rechtsicher wiederherzustellen.

Durch Grenzabmarkungen wird der rechtliche Besitzstand in der Örtlichkeit beschrieben. Sie dienen zur Sicherung der Eigentumsrechte und dienen zur Wahrung des Grenzfriedens. Wenn diese Abmarkungen fehlen, kann über eine Grenzfeststellung diese Festsetzung wiedergestellt und amtlich bescheinigt werden.

Für manche Zwecke wie z.B. Herstellung eines Grenzzauns ist im Gegensatz zur Grenzfeststellung eine Grenzanzeige ausreichend. Hier wird lediglich eine temporäre Markierung des Grenzpunktes (nicht formell) vorgenommen, um den Ausbau der Außenanlagen an der richtigen Stelle vornehmen zu können.

02_Bestand.png

Bestandsplan

Die Bestandspläne dienen nicht nur der Erfassung von Grundstücksgrenzen und Gebäude. Bei statisch anspruchsvollem Gelände oder auch beim Ausbau von bestehender Gebäuden können wir Sie mit einem detaillierten Plan des Bestands unterstützen.

Der Bestandplan dokumentiert die topographischen Informationen des bestehenden Grundstücks in Form von Geländehöhen, Leitungen, Bäume, Grenzeinrichtungen usw., die nicht aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden können. Dieser Plan dient damit als eine sichere Grundlage für Architekten und Ingenieure ihre Planung von Gebäuden, Straßen oder Leitungen sicher zu gestalten.

03_Kontroll.png

Baukontroll- und Überwachungsmessungen

In vielen Bauwerken spielt die zeitabhängige Positionsveränderung eine wichtige Rolle. Diese Veränderungen können in regelmäßigen Abständen durch präzise Messungen unsererseits überwacht werden.

Während der Bauphase, Bodenbewegungen oder durch nicht sichtbare Schäden an Bauwerken kann sich die Position eines Bauwerks mit der Zeit verändern.  Die geodätischen Beweissicherungsmessungen bieten eine wichtige Grundlage für die vorsorgliche Beweisaufnahme von geometrischen Veränderungen, um damit Beweismittel zur Klärung von Haftungsfragen zu erzeugen.

Wir prüfen in festen Zeitintervallen mögliche Verschiebungen oder Bewegungen von Bauwerken und stellen für Sie die mögliche Abweichungen in der Lage und Höhe fest.

05_Modelle.png

Massenermittlung & digitale Geländemodelle

Das digitale Geländemodell stellt die Topografie ohne Gebäude und Pflanzen dar. Auf Grundlage des Modells können wir Erdmassenberechnungen durchführen und somit eine präzise Berechnungsgrundlage für den Erdbauer schaffen.

Die geplanten Bauvorhaben sind meist eine große Herausforderung für viele Beteiligte wie Architekten, Bauträger aber auch Handwerker. Oftmals kann es zu Verzögerungen oder Änderungen in der Bauphase kommen, wo es zu Unklarheiten über die tatsächlich erbrachte Leistung führen können.

Wir führen für Sie das Aufmaß von Flächen sowie auch Massen durch und schaffen eine Grundlage für Bauberechnungen und Leistungen. Sie liefern für sämtliche Vertragspartner zuverlässige Fakten und beugen damit vertragliche Unklarheiten vor.

06_Leitungs.png

Leitungsvermessung

Wir vermessen Ihre Leitungen im offenen Graben und dokumentieren die bestehenden Leitungen vor Ort.

Die Lage der bestehenden Leitungen sowie auch die neu zu verlegenden Versorgungsleitungen haben meist unterschiedliche Planungsgrundlage und müssen vor der Neutrassierung aufeinander abgestimmt werden.

Wir erfassen für Sie den aktuellen Bestand und liefern Ihnen eine Planungsgrundlage für weitere unterirdische Leitungen. Gegeben falls unterstützen wir Sie bei den Einreichungsunterlagen für Behörden oder bereiten die Daten für die Übernahme in ihr Geoinformationssystem vor.

04_Aufmass.png

Mietflächenermittlung

Wie groß ist Ihre Wohnung? Wir ermitteln Ihre Wohnungs- oder Gewerbefläche nach DIN 277, gif- MF/V, gif-MFG, oder WoFIV…

Von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Miethöhe ist die Größe der Grundfläche. Je nach Verordnung und Nutzungsart gibt es verschiedene Methoden die Mietfläche zu ermitteln. Wir ermitteln Ihre Wohnfläche anhand moderner Messtechnik und schaffen Ihnen damit eine Datengrundlage für die Gestaltung Ihrer Miet- oder Kaufverträge.

14_Drohne2.png

3D-Laserscanning, Drohnenvermessung

Es gibt eine Vielzahl moderner Messmethoden, um weitere Produkte wie digitale 3D-Grundrisse, Geländemodelle oder Building Information Modelling (BIM) zu erstellen. Wir helfen Ihnen, die passende Messmethode zu finden und gegebenenfalls durch kompetente Partner Ihren Wunsch zu erfüllen.

3D-Laserscanning und Drohnenvermessung sind moderne Technologien zur präzisen Erfassung von Geodaten. Mit 3D-Laserscanning werden Millionen von Messpunkten erfasst, die ein detailliertes, dreidimensionales Modell der Umgebung ermöglichen. Diese Methode ist besonders für komplexe, schwer zugängliche Bereiche geeignet.

Drohnenvermessung nutzt unbemannte Luftfahrzeuge, um hochauflösende Bilder und LiDAR-Daten zu sammeln, die für die Erstellung von 3D-Modellen und Karten verwendet werden. Sie bietet einen schnellen, kostengünstigen und sicheren Ansatz für große Flächen oder schwer zugängliche Gebiete.

Beide Technologien liefern präzise, aktuelle Daten für Anwendungen in Architektur, Bauwesen, Infrastrukturplanung und Umweltanalysen.

13_Geo.png

Geoinformationssysteme (GIS)

Etwa 80 % der Entscheidungen in einem Unternehmen oder einer Verwaltung haben einen Raumbezug, z. B. Adressen, Umweltdaten, Koordinaten, Gebietsziffern, Eigentümerdaten, Leitungsnetze usw. Diese raumbezogenen Daten werden heutzutage (früher in analogen 2D-Plänen und Datentabellen) mittels Geo-Informationssystemen (GIS) verarbeitet. Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihres eigenen Geoinformationssystems.

Geographische Informationssysteme (GIS) sind leistungsstarke Tools zur Erfassung, Analyse und Visualisierung räumlicher Daten. Sie ermöglichen es, geografische Informationen zu verarbeiten und auf Karten darzustellen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. GIS wird in Bereichen wie Stadtplanung, Umweltmanagement, Verkehr und Landwirtschaft eingesetzt.

Ein GIS besteht aus Datensätzen, Software zur Analyse und Visualisierung sowie Werkzeugen für komplexe räumliche Analysen. Es hilft, Muster und Zusammenhänge zu erkennen, Entfernungen zu berechnen und Szenarien zu modellieren.

Mit GIS können Organisationen präzise, datengestützte Entscheidungen treffen und ihre Arbeitsprozesse optimieren.

Referenzen

+20.000

Mess-Einsätze

Moderne Vermessungstechnik

… wir vermessen und dokumentieren Ihre Bauprojekte.

+5.000

abgeschlossene Projekte

Unser Maßstab ist Ihre Planungssicherheit

… als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure begleiten und beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben oder anderen Grundstücksanagelegenheiten.

+40

Jahre Erfahrung 

Kompetenz, Erfahrung, Qualität

… jahrzehntelange Ansprechpartner bei Fragen rund um Vermessungsarbeiten.

Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

Hyundai-Rüsselsheim

Hyundai, Rüsselsheim (im Bau)

Liegenschaftsplan-Zeil

Liegenschaftsplan Zeil, Frankfurt am Main

MannMobilia-WIesbaden

MannMobilia, Wiesbaden

Wohnanlage-Seckbach

Wohnanlage, Seckbach

… sowie auch tausende weitere private Bauherren für die Durchführung von Teilungsvermessungen, Höhenaufnahmen, Lageplänen zum Bauantrag, Projektabsteckungen und Gebäudeeinmessungen.

Projekte

  • DER-Verwaltungsgebäude Frankfurt
  • Wohnbebauung Villa Asbach, Rüdesheim
  • Nike Headquarter Frankfurt
  • Burg Hohlenfels, Burg Maus St. Goarshausen
  • NUR-Verwaltungsgebäude Oberursel
  • Mövenpick-Hotel Oberursel
  • Solitäre 1-8 alter Schlachthof Frankfurt
  • Colloseum Frankfurt
  • Baulandumlegung verlängerter Dörnweg Eschborn
  • Rathaus Eschborn
  • KanAm Bürogebäude Eschborn und Neu-Isenburg
  • Pallotinerkloster Limburg
  • Büro und Hochregallager Firma
  • Goldwell Biebesheim
  • Fachwerkhaus Eltville
  • Verwaltungsgebäude Procter+Gamble Schwalbach
  • DHL Verwaltungegebäude Frankfurt
  • STC III Verwaltungsgebäude Schwalbach
  • Fahrzeugbrücke Westhafen Frankfurt,
  • Villa Mumm Kronberg
  • BAT Bürogebäude am Taunus Eschborn
  • Thomas Cook Verwaltungsgebäude Oberursel
  • Umlegung L 3006
  • Bürogebäude Oval Frankfurt
  • Mann Mobilia Eschborn
  • Kliniken des Main-Taunus-Kreises
  • Internationale Schule Sindlingen
  • Baulandumlegung Hahn
  • Mainova, Campus Uni FFM
  • Isenburg Zentrum
  • Kindergarten Bad Soden
  • Landgrabenschule FFM

sowie weitere Ein- und Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude und Industriebauten

Nach oben scrollen