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Leistungen & Referenzen

Hoheitliche Leistungen

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Teilung von Grundstücken

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um zu Grundstücksteilungen zur Seite. Wir prüfen, ob das Teilungsvorhaben rechtlich möglich ist sowie auch zu Ihrem Vorteil zur vollumfänglichen Nutzung dient.

Gemäß §19 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Teilung eines Grundstücks möglich.

Allerdings dürfen durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bauplanungsrechts z.B. Bebauungsplan der Gemeinde widersprechen.  Des Weiteren darf auch nicht gegen das geltende Bauordnungsrecht verstoßen werden, weshalb die Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis auf die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit benötigt wird.

Deshalb wird ein solcher Antrag vorher durch einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf Realisierbarkeit überprüft und eine gemeinsame zielgerechte Lösung entwickelt.

Der Arbeitsablauf bis zur Teilung im Grundbuch ist an einem verwaltungsverfahren gebunden. Wir setzen wir Ihnen alle notwendigen Schritte (inklusive Messung und Bildung der neuen Grundstücksgrenzen) um und stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

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Liegenschaftsplan zum Bauantrag

Für die Umsetzung des Bauvorhabens muss zunächst ein Bauantrag gestellt werden. Wir fertigen Ihnen dafür einer der wichtigsten Dokumente für die Antragstellung.

Damit die Bauaufsichtsbehörde bestimmen kann, ob die Vorstellungen des Bauherrn rechtkonform umgesetzt werden können, wird ein amtlicher Liegenschaftsplan nach § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) benötigt.

Die Daten basieren auf die Daten des Liegenschaftskatasters und sollte deshalb durch einen Sachverständigen für Vermessungswesen (ÖbVI) angefertigt werden, der mit diesen räumlichen Informationen umgehen kann.

Wir prüfen in einem Ortsvergleich die Übereinstimmung des in der Liegenschaftskarte nachgewiesenen Inhaltes mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen. Fehlende Objekte werden von uns vor Ort erfasst und im Liegenschaftsplan ergänzt.

Inhaltlich liefert der Plan damit neben der eigentlichen Flurkarte, die topographischen Informationen über das Grundstück, Informationen über die Grundstücksgrenze, Höheninformationen vom Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, Abstandsflächen, Angabe zu neuen PKW-Stellplätzen sowie auch das neue Bauvorhaben, das in enger Abstimmung mit dem Architekten maßstabsgerecht in den Plan eingetragen wird.

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Grenzfeststellung

Die Grundstücksgrenzen sind nicht immer eindeutig erkennbar bzw. nicht mehr in der Örtlichkeit vorhanden. Wir helfen Ihnen den tatsächlichen Verlauf der Grenze mithilfe unserer Expertise alter bestehenden Unterlagen und präziser Messtechnik rechtsicher wiederherzustellen.

Durch Grenzabmarkungen wird der rechtliche Besitzstand in der Örtlichkeit beschrieben. Sie dienen zur Sicherung der Eigentumsrechte und dienen zur Wahrung des Grenzfriedens. Wenn diese Abmarkungen fehlen, kann über eine Grenzfeststellung diese Festsetzung wiedergestellt und amtlich bescheinigt werden.

Die Grundstücksgrenzen sind in völlig unterschiedlichen Zeiten und Qualitäten entstanden und benötigt daher grundsätzlich einen Sachverstand eines Experten wie der ÖbVI, der nach Auswertung und Beurteilung aller Unterlagen die Lage des Grenzpunktes Genau ermitteln kann.

Die Grenzfeststellung dient zur rechtsverbindlichen Übertragung von Grenzpunkten in die Örtlichkeit. Dieses Verfahren unterliegt im Gegensatz zur Grenzanzeige einer formellen Vorgehensweise. Das Ergebnis wird durch ein Grenzfeststellung- und abmarkungsbescheid allen Beteiligten rechtsmittelfähig bekanntgegeben.

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Baulandumlegung

Wir schaffen Ihnen durch öffentlich-rechtlich Verfahren geeignete Grundstücke nach Lage, Form, und Größe, damit Sie ihre Planung umsetzen können.

Text in Arbeit

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Gebäudeeinmessung

Bei Fertigstellung von Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück wird man dazu gesetzlich verpflichtet das Gebäude einmessen zu lassen, um die amtliche Karte auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir nehmen für Sie die Einmessung vor und leiten die Ergebnisse an das Katasteramt weiter.

Neben den Aufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bestehen auch Pflichten der Eigentümer zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Zu diesen Pflichten gehört es nach § 16 des Hessischen Vermessung und Geoinformationsgesetzes das Liegenschaftskataster nach Fertigstellung des Bauvorhabens zeitnah zu aktualisieren. Diese Liegenschaftskarten dienen in vielen Bereichen wie Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt oder in den Behörden als Planungsgrundlage für weitere Bauvorhaben.

Wir können für Sie die örtliche Einmessung durchführen. Dabei müssen Sie bei der Gebäudeeinmessung nicht dabei sein, allerdings nur sicherstellen, dass der Vermessungsingenieur freien Zugang zu ihrem Grundstück erhält. Unsere Messergebnisse werden im Anschluss an das zuständige Katasteramt weitergereicht. Sie erhalten von uns einen neuen Auszug der Flurkarte sowie auch ein Kostenbescheid für Ihre Gebäudeeinmessung. Die Vermessungskosten sind nach der hessischen Verwaltungskostenordnung geregelt (siehe hier).

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Bescheinigungen und Gutachten

In den Genehmigungsverfahren sowie auch in Gerichtsverfahren um Grundstücksangelegeheiten wird die Expertise des ÖbVI benötigt. Wir können Ihnen die notwendigen Unterlagen bereitstellen.

Im Laufe von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben sowie auch Grenzregelungen können von uns folgende Bescheinigungen ausgestellt werden:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Teilungsantrag
  • Absteckungsbescheinigung
  • Einmessungsbescheinigung
  • Grenzbescheinigung (Grenzattest)

Des Weiteren stehen wir neben den privaten Messanagelegenheiten für die Sachverständigentätigkeit zur Verfügung, sobald Grenzstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden.

Unsere Angaben gleichen wir mit den Angaben aus den Liegenschaftskataster ab und erstellen ein Gutachten den wir an das zuständige Gericht weiterleiten.

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Weitere Leistungen zum Bauantrag

Wir können Sie bei der Erstellung von notwenigen Unterlagen zum Bauantrag sowie auch in weiteren Anträgen für Grundstücksangelegenheiten unterstützen.

Bei Anträgen für Grundstücksangelenheiten können meist unterschiedliche Auflagen angefordert werden. Dazu gehören die folgenden Leistungen:

  • Antrag zur Grundstücksvereinigung
  • Antrag zur Grundstücksteilung
  • Abstandsflächenplan
  • Baulasten
  • Abweichungsantrag zum Bebauungsplan
  • GRZ- und GFZ-Ermittlung
  • Mietflächenermittlung

Ingenieurleistungen

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Grob- und Feinabsteckungen

In der Bauphase des Grundstücks nehmen wir exakte Messungen vor und zeigen den Rohbauern die genaue Position des Bauvorhabens in der Örtlichkeit an.

Nach Erteilung der Baugenehmigung führen wir für Sie eine Grobabsteckung ggf. mit einen Höhenantrag durch und liefern somit den Rohbauern eine örtliche Orientierungsgrundlage für den Aushub der Grube und den anschließenden Start der Bauarbeiten.

Im nächsten Schritt wird über eine Feinabsteckung die genauen Eckpunkte oder Achsen des Bauvorhabens in der Örtlichkeit angezeigt. Nach den Absteckarbeiten können wir auf nach Bedarf eine Absteckbescheinigung nach §75 HBO ausstellen, den Sie auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorlegen können.

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Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenzen sind nicht immer eindeutig erkennbar bzw. nicht mehr in der Örtlichkeit vorhanden. Wir helfen Ihnen den tatsächlichen Verlauf der Grenze mithilfe unserer Expertise alter bestehenden Unterlagen und präziser Messtechnik rechtsicher wiederherzustellen.

Durch Grenzabmarkungen wird der rechtliche Besitzstand in der Örtlichkeit beschrieben. Sie dienen zur Sicherung der Eigentumsrechte und dienen zur Wahrung des Grenzfriedens. Wenn diese Abmarkungen fehlen, kann über eine Grenzfeststellung diese Festsetzung wiedergestellt und amtlich bescheinigt werden.

Für manche Zwecke wie z.B. Herstellung eines Grenzzauns ist im Gegensatz zur Grenzfeststellung eine Grenzanzeige ausreichend. Hier wird lediglich eine temporäre Markierung des Grenzpunktes (nicht formell) vorgenommen, um den Ausbau der Außenanlagen an der richtigen Stelle vornehmen zu können.

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Bestandsplan

Die Bestandspläne dienen nicht nur zur Erfassung von Grundstücksgrenzen und Gebäude. Bei statisch anspruchsvollem Gelände oder auch beim Ausbau von bestehenden Gebäuden können wir Sie mit einem detaillierten Plan des Bestands unterstützen.

Der Bestandplan dokumentiert die topographischen Informationen des bestehenden Grundstücks in Form von Geländehöhen, Leitungen, Bäume, Grenzeinrichtungen usw., die nicht aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden können. Dieser Plan dient damit als eine sichere Grundlage für Architekten und Ingenieure ihre Planung von Gebäuden, Straßen oder Leitungen sicher zu gestalten.

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Baukontroll- und Überwachungsmessungen

In vielen Bauwerken spielt die zeitabhängige Positionsveränderung eine wichtige Rolle. Diese Veränderungen können in regelmäßigen Abständen durch präzise Messungen unsererseits überwacht werden.

Während der Bauphase, Bodenbewegungen oder durch nicht sichtbare Schäden an Bauwerken kann sich die Position eines Bauwerks mit der Zeit verändern.  Die geodätischen Beweissicherungsmessungen bieten eine wichtige Grundlage für die vorsorgliche Beweisaufnahme von geometrischen Veränderungen, um damit Beweismittel zur Klärung von Haftungsfragen zu erzeugen.

Wir prüfen in festen Zeitintervallen mögliche Verschiebungen oder Bewegungen von Bauwerken und stellen für Sie die mögliche Abweichungen in der Lage und Höhe fest.

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Massenermittlung & digitale Geländemodelle

Das digitale Geländemodell stellt die Topografie ohne Gebäude und Pflanzen dar. Wir können auf Grundlage des Modells Erdmassenberechnungen durchführen und damit eine genaue Berechnungsgrundlage für den Erdbauer schaffen.

Die geplanten Bauvorhaben sind meist eine große Herausforderung für viele Beteiligte wie Architekten, Bauträger aber auch Handwerker. Oftmals kann es zu Verzögerungen oder Änderungen in der Bauphase kommen, wo es zu Unklarheiten über die tatsächlich erbrachte Leistung führen können.

Wir führen für Sie das Aufmaß von Flächen sowie auch Massen durch und schaffen eine Grundlage für Bauberechnungen und Leistungen. Sie liefern für sämtliche Vertragspartner zuverlässige Fakten und beugen damit vertragliche Unklarheiten vor.

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Leitungsvermessung

Wir vermessen Ihre Leitungen am offenen Graben und dokumentieren Ihnen die bestehenden Leitungen in der Örtlichkeit.

Die Lage der bestehenden Leitungen sowie auch die neu zu verlegenden Versorgungsleitungen haben meist unterschiedliche Planungsgrundlage und müssen vor der Neutrassierung aufeinander abgestimmt werden.

Wir erfassen für Sie den aktuellen Bestand und liefern Ihnen eine Planungsgrundlage für weitere unterirdische Leitungen. Gegeben falls unterstützen wir Sie bei den Einreichungsunterlagen für Behörden oder bereiten die Daten für die Übernahme in ihr Geoinformationssystem vor.

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Mietflächenermittlung

Wie groß ist Ihre Wohnung? Wir ermitteln Ihre Wohnungs- oder Gewerbefläche nach DIN277, gif- MF/V, gif-MFG, oder WoFIV…

Von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Miethöhe ist die Größe der Grundfläche. Je nach Verordnung und Nutzungsart gibt es verschiedene Methoden die Mietfläche zu ermitteln. Wir ermitteln Ihre Wohnfläche anhand moderner Messtechnik und schaffen Ihnen damit eine Datengrundlage für die Gestaltung Ihrer Miet- oder Kaufverträge.

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3D-Laserscanning, Drohnenvermessung

Es bestehen eine Vielzahl von modernen Messmethoden, um weiter Produkte wie digitale 3D-Grundrisse, Geländemodelle oder Building Information Modelling (BIM) zu erzeugen. Wir helfen Ihnen die passende Messmethode zu finden und ggf. durch kompetenten Partnern ihren Wunsch zu erfüllen.

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Geoinformationssysteme (GIS)

Etwa 80% der Entscheidungen in einem Unternehmen oder einer Verwaltung haben einen Raumbezug z.B. Adressen, Umweltdaten, Koordinaten, Gebietsziffern, Eigentümerdaten. Leitungsnetze u.s.w. Diese raumbezogene Daten werden im heutzutage (früher analoge 2D-Pläne und Datentabellen)  mittels Geo-Informationssysteme verarbeitet. Wir unterstützen Sie beim Aufbau ihres eigenen Geoinformationssystems (GIS).

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Referenzen

+20.000

Mess-Einsätze

Moderne Vermessungstechnik

… wir vermessen und dokumentieren Ihre Bauprojekte.

+5.000

abgeschlossene Projekte

Unser Maßstab ist Ihre Planungssicherheit

… als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure begleiten und beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben oder anderen Grundstücksanagelegenheiten.

+40

Jahre Erfahrung 

Kompetenz, Erfahrung, Qualität

… jahrzehntelange Ansprechpartner bei Fragen rund um Vermessungsarbeiten.

Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

Hyundai-Rüsselsheim

Hyundai, Rüsselsheim (im Bau)

Liegenschaftsplan-Zeil

Liegenschaftsplan Zeil, Frankfurt am Main

MannMobilia-WIesbaden

MannMobilia, Wiesbaden

Wohnanlage-Seckbach

Wohnanlage, Seckbach

… sowie auch weitere tausende private Bauherren für die Durchführung von Teilungsvermessungen, Höhenaufnahmen, Lagepläne zum Bauantrag, Projektabsteckungen und Gebäudeeinmessungen

Projekte

  • DER-Verwaltungsgebäude Frankfurt
  • Wohnbebauung Villa Asbach, Rüdesheim
  • Nike Headquarter Frankfurt
  • Burg Hohlenfels, Burg Maus St. Goarshausen
  • NUR-Verwaltungsgebäude Oberursel
  • Mövenpick-Hotel Oberursel
  • Solitäre 1-8 alter Schlachthof Frankfurt
  • Colloseum Frankfurt
  • Baulandumlegung verlängerter Dörnweg Eschborn
  • Rathaus Eschborn
  • KanAm Bürogebäude Eschborn und Neu-Isenburg
  • Pallotinerkloster Limburg
  • Büro und Hochregallager Firma
  • Goldwell Biebesheim
  • Fachwerkhaus Eltville
  • Verwaltungsgebäude Procter+Gamble Schwalbach
  • DHL Verwaltungegebäude Frankfurt
  • STC III Verwaltungsgebäude Schwalbach
  • Fahrzeugbrücke Westhafen Frankfurt,
  • Villa Mumm Kronberg
  • BAT Bürogebäude am Taunus Eschborn
  • Thomas Cook Verwaltungsgebäude Oberursel
  • Umlegung L 3006
  • Bürogebäude Oval Frankfurt
  • Mann Mobilia Eschborn
  • Kliniken des Main-Taunus-Kreises
  • Internationale Schule Sindlingen
  • Baulandumlegung Hahn
  • Mainova, Campus Uni FFM
  • Isenburg Zentrum
  • Kindergarten Bad Soden
  • Landgrabenschule FFM

sowie weitere Ein- und Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude und Industriebauten

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